Gesetze
Gesetz wird geladen …
Kann für gewinnende Einsätze auf Nummernchancen, zum Beispiel Plein, Cheval, Transversale, Carré, im Spielfeld keine Besitzerin oder kein Besitzer ermittelt werden (sogenannte Schäfchen), ist der Einsatz umgehend abzuziehen und zusammen mit dem Gewinnbetrag für die Dauer von drei Spielen im Chiprack oder Boudin zu verwahren. Ergibt sich für gewinnende Einsätze auf ein- und zweifachen Chancen nach dreimaliger Anzahlung keine Besitzerin oder kein Besitzer, ist ebenso zu verfahren. Wird innerhalb der Frist von drei Spielen ein Gewinnanspruch erhoben, prüft die Finanzaufsicht im Einvernehmen mit der oder dem Beauftragten der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers, ob dieser Anspruch zu Recht angemeldet wird. Wird innerhalb der Frist kein Anspruch erhoben oder bestehen an der Rechtmäßigkeit dieses Anspruchs begründete Zweifel, ist der verwahrte Betrag der Spiellage des Spieltisches zuzuführen. Wird ein berechtigter Anspruch nach Fristablauf geltend gemacht, ist der Gewinn auszuzahlen.
Spielmarken und Geldscheine, die von ihrer Besitzerin oder ihrem Besitzer auf dem Spieltisch zurückgelassen wurden, sogenannte Fundstücke, sind nach § 19 Absatz 4 des Spielbankgesetzes NRW dem Bruttospielertrag hinzuzurechnen, wenn die Besitzerin oder der Besitzer bis zum Ende des Spieltages keinen berechtigten Besitzanspruch erhebt.
Tickets, Münzen und Geldscheine, sogenannte Fundstücke, die außerhalb des Spielautomaten oder an anderer Stelle im Automatensaal aufgefunden werden, gehören zum…
Nicht abgeholte Einsätze und Gewinne sowie Beträge, die nach dem Ende der Einsatzmöglichkeit gesetzt, von den Spielenden aber nicht zurückgenommen werden und…
Wird ein Table Management System eingesetzt, sind sämtliche bei der Schließung eines Tisches vorhandenen Spielmarken in Gegenwart der Finanzaufsicht von der…
Werden während des Spielbetriebs Spielmarken und Bargeld an die dafür bestimmte Kasse abgeführt, dürfen diese vom Spieltisch erst entfernt werden, nachdem sich…
Gewinne und Einsätze, die von einer Spielerin oder einem Spieler nachträglich gefordert werden, werden ausgezahlt, wenn sie ihr oder ihm für den betreffenden…
Fälschungen zählen gemäß § 19 Absatz 5 des Spielbankgesetzes NRW mit dem Wert zum Bruttospielertrag, mit dem sie am Spiel teilgenommen haben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.