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Bei planmäßigen vorübergehenden Unterbrechungen, zum Beispiel Spielpausen an Silvester, kann die Finanzaufsicht gestatten, dass die Lagen-, Bargeld- und Geldscheinbehälter verschlossen oder beim französischen Roulette unter Aufsicht am Spieltisch verbleiben.
Wird der Spielbetrieb durch außergewöhnliche Vorkommnisse unterbrochen, hat die Finanzaufsicht möglichst dafür Sorge zu tragen, dass die Lagen-, Bargeld- und die Geldscheinbehälter ungezählt sicher verwahrt werden. Bei allen Maßnahmen hat der Schutz von Leib und Leben absoluten Vorrang. Solche außergewöhnlichen Vorkommnisse sind auf der Tagesabrechnung zu vermerken.
Unterbrechungen im zeitlichen Ablauf der Zählung sind zu vermeiden. Sie sind nur zulässig, wenn zunächst der laufende Zählvorgang eines Bargeld- oder…
Die Finanzaufsicht hat während des Spielbetriebs unter Abwägung des jeweiligen Risikopotenzials die korrekte Abwicklung der nachfolgenden Maßnahmen im…
Unterbrechungen im zeitlichen Ablauf der Zählung sind zu vermeiden. Sie sind nur zulässig, wenn zunächst der laufende Zählvorgang eines Geldscheinbehälters zu…
Die Finanzaufsicht überwacht die Öffnung von Geldscheinbehältern auch bei außerplanmäßigen Ziehungen, zum Beispiel bei Reklamation durch Spielerinnen oder…
Die Finanzaufsicht hat den gesamten Spielbetrieb unter Beachtung der Spielordnung NRW [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Fundstelle dieser Verordnung], der…
Werden während des Spielbetriebs Spielmarken und Bargeld an die dafür bestimmte Kasse abgeführt, dürfen diese vom Spieltisch erst entfernt werden, nachdem sich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.