Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die oder der Beauftragte der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers fasst die Tagesergebnisse für die wöchentliche Ermittlung des Bruttospielertrags der Spielautomaten am Abrechnungstag zusammen und hält sie in einer Wochenabrechnung fest.
Die Finanzaufsicht prüft die Richtigkeit der Wochenabrechnung und quittiert dies durch Unterschrift im Rahmen der Zählung. Ein Ausdruck der Wochenabrechnung ist der Finanzaufsicht zu übergeben. Sie nimmt diesen als Beleg zu den Automatenabrechnungen.
Der Finanzaufsicht ist der Ausdruck der Tagesabrechnung zusammen mit dem Abrechnungsformular einschließlich der Dokumentation zu Differenzen zu übergeben. Sie…
Der Bruttospielertrag sämtlicher Spielautomaten wird einmal wöchentlich ermittelt. Hierzu werden täglich die Geldscheinbehälter der von der oder dem…
Nach Abschluss der Eingaben des jeweiligen Spieltisches vergleicht die Finanzaufsicht die eingegebenen Werte mit ihren Aufzeichnungen. Im Falle der…
Die Konzessionsinhaberin oder der Konzessionsinhaber hat die Spielautomaten mit einem elektronische Aufzeichnungssystem auszustatten. Die Finanzaufsicht erhält…
Die Zählung und Abrechnung der Inhalte sämtlicher gezogener Geldscheinbehälter ist täglich im Zählraum durch die Finanzaufsicht zu beaufsichtigen.
Die monatliche Abrechnung der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers ist mit den erforderlichen Belegen der Finanzaufsicht zum endgültigen Abgleich…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement