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Die monatliche Abrechnung der Konzessionsinhaberin oder des Konzessionsinhabers ist mit den erforderlichen Belegen der Finanzaufsicht zum endgültigen Abgleich bis zum Zehnten des Folgemonats vorzulegen.
Werden Beträge für Veranstaltungen, zum Beispiel Turniere oder Gameshows, aus dem Mystery Jackpot angemeldet, ist hierbei die tatsächliche Verfügbarkeit in dieser Höhe von der Finanzaufsicht zu prüfen. Eine Verwendung im Rahmen von Veranstaltungen ist maximal in Höhe des tatsächlichen Bestandes zulässig. Bei der Abrechnung des Monats, in dem die Veranstaltung stattgefunden hat, mindern nur die tatsächlich an die Gäste ausgezahlten Beträge den Bestand des Mystery Jackpots. Auszahlungen aus dem Mystery Jackpot dürfen nicht zur Deckung von Marketingausgaben verwendet werden.
Im Vorfeld ist die Finanzaufsicht rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, über diese zu unterrichten. Dabei ist auch das…
Eine Gewinnauszahlung ab 5 000 Euro darf regelmäßig erst dann ausgeführt werden, wenn der im elektronischen Aufzeichnungssystem erfasste Betrag zuvor von der…
Im Vorfeld ist die Finanzaufsicht rechtzeitig, mindestens vier Wochen vor Beginn der Veranstaltung, über diese zu unterrichten. Dabei ist auch das…
Wird ein Spielautomat mit einem neuen Spielangebot ausgestattet, außer Betrieb genommen oder aus dem Automatensaal entfernt, sind sämtliche Geldbestände des…
Bei Turnieren, in denen Gewinne entweder ausschließlich aus den Spieleinsätzen resultieren oder neben in der Ausschreibung garantierten Gewinnen weitere aus den…
Ein für die Spielorganisation erhobenes Entgelt darf im Rahmen der Turnierabrechnung nur um solche Aufwendungen gemindert werden, die die Teilnehmenden für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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