§ 214 Abs. 5 VVGGesetz über den Versicherungsvertrag
Nach Absatz 1 anerkannte Schlichtungsstellen haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über die ihnen bei ihrer Schlichtungstätigkeit bekannt…
§ 34 Abs. 3 VSBGGesetz über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen
Die Verbraucherschlichtungsstelle berichtet insbesondere über Geschäftspraktiken, die auffällig häufig Anlass für Anträge auf Durchführung von…
§ 8 Abs. 4 FinSVBehandlung des Antrags
Wenn der Schlichter eine weitere Aufklärung des Sachverhalts für geboten hält, kann er die Beteiligten zu ergänzenden Stellungnahmen auffordern oder Auskünfte…
§ 5 FinSVVertraulichkeit des Schlichtungsverfahrens
Die Schlichter und die in der Geschäftsstelle tätigen Personen sind zur Verschwiegenheit über die Schlichtungsverfahren verpflichtet.
§ 18 FinSVMitteilung von Änderungen bei der Organisation oder Finanzierung der Verbraucherschlichtungsstelle
Der Träger der Verbraucherschlichtungsstelle hat dem Bundesamt für Justiz mitzuteilen: