FintMechAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 FintMechAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.