§ 1 KFBauMechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker und zur Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikers und der Karosserie- und Fahrzeugbaumechanikerin wird staatlich…
Anlage FintMechAusbV(zu § 3) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 2171 - 2177)
§ 1 AutoKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann und zur Automobilkauffrau
Der Ausbildungsberuf des Automobilkaufmanns und der Automobilkauffrau wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 Nr. 1 KfzMechaAusbV 2013Verordnung über die Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechatroniker und zur Kraftfahrzeugmechatronikerin
nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes und
§ 1 HolzmechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Holzmechaniker und zur Holzmechanikerin
Der Ausbildungsberuf des Holzmechanikers und der Holzmechanikerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.