FinVerwRZV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietFinanzverwaltung im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden§ 4 FinVerwRZV SLVerordnung über die Errichtung eines Rechenzentrums der Landesfinanzverwaltung Vom 12. Juni 2001 § 3Leichte SpracheEinfache SpracheDiese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. § 3