Gesetze
Gesetz wird geladen …
Rechtsverordnung über die Übertragung von Aufgaben des Fischereiwesens an den Fischereiverband Saar Vom 20. Juli 2015
Ein neuer Chat, das ganze FischVerbAufgÜV SL bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.