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Die Fischereibehörde überträgt dem Fischereiverband Saar als Körperschaft des öffentlichen Rechtes folgende Aufgabe des Fischereiwesens: Der Fischereiverband Saar untersucht in Abstimmung mit der Fischereibehörde 45 Messstellen oder Messstrecken in einem Zeitraum von drei Jahren (jährlich etwa 15 Messstellen/-strecken) mittels Elektrobefischung. Dabei sind die Methodik des Fischereiprogramms Saar sowie von dieser abweichende Vorgaben des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz zu beachten. Die dabei erhobenen Daten werden nach Vorgaben der Fischereibehörde in digitaler Form übergeben.