FischVerbAufgÜV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 FischVerbAufgÜV SLInkrafttretenRechtsverordnung über die Übertragung von Aufgaben des Fischereiwesens an den Fischereiverband Saar Vom 20. Juli 2015 § 1Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDiese Verordnung tritt am Tag der Verkündigung in Kraft. § 1