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Der Fischereiverband Saar, eingetragener Verein (formwechselnder Rechtsträger), wird in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt (Formwechsel). Voraussetzung für den Formwechsel ist ein satzungsgemäßer Umwandlungsbeschluss der Mitgliederversammlung des formwechselnden Rechtsträgers.
Der Formwechsel ist zur Eintragung in das Vereinsregister anzumelden. Er wird mit der Eintragung wirksam.