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Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse,
Entformen, Lagern und Transportieren von Figuren und Figurenteilen,
Produktionsablauf in der Feinkeramik,
Formen von Figurenteilen,
Gießen von Figurenteilen,
Retuschieren von Figurenteilen,
Zusammensetzen von Figurenteilen einschließlich Retuschieren,
Belegarbeiten,
Vorbereiten der Rohlinge für Trocknung und Brand,
Gießen, Drehen und Fertigmachen von Geschirr.
Formgebung und Veredlung,
Herstellen von Arbeitsformen,
Keramisches Rechnen,
Formgebung und Veredlung,
Prüfen von Keramik,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.