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Die Berufsausbildung gliedert sich in: Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Abwicklung von Prüfaufträgen vorbereiten,
Betriebsbereitschaft von Prüfplätzen sicherstellen,
Proben nehmen und vorbereiten,
chemische und mineralogische Zusammensetzung von Rohstoffen und Werkstoffen ermitteln,
physikalische und keramische Eigenschaften von Rohstoffen und Werkstoffen ermitteln,
anwendungstechnische Prüfungen und Versuche durchführen,
Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren,
Medien der betrieblichen und technischen Kommunikation anwenden und
Prozesse des Qualitätsmanagements anwenden.
Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
Umweltschutz.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in mindestens einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln: Das Einsatzgebiet oder die Einsatzgebiete werden vom Ausbildungsbetrieb vor Beginn der Ausbildung festgelegt.
Prüfen von Keramik,
Prüfen von Glas und Emaille,
Prüfen von anorganischen Rohstoffen und Industriemineralen,
Prüfen von Zement- und Bindemitteln und
Prüfen von anorganischen nichtmetallischen Werkstoffen.