§ 12 FKüAusbV
Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“,
2.
„Produkte und Lagerhaltung“ sowie
3.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Zubereiten von einfachen Speisen und Gerichten“,
„Produkte und Lagerhaltung“ sowie
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.