§ 6 FlRVFlaggenrechtsverordnung
Für die Zuteilung der Unterscheidungssignale der Schiffe ist in den Fällen der §§ 10 und 11 des Flaggenrechtsgesetzes die Flaggenbehörde zuständig.
§ 10 FlRVFlaggenrechtsverordnung
Die Flaggenbehörde hat der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation eine Abschrift des Flaggenscheins zu übersenden und sie im…
§ 11 FlRVFlaggenrechtsverordnung
Der Antragsteller hat der Flaggenbehörde unverzüglich alle Veränderungen der in § 8 bezeichneten Angaben anzuzeigen.
§ 13 FlRVFlaggenrechtsverordnung
Die Flaggenbescheinigung berührt nicht die Vorschriften darüber, ob und wie anstelle oder neben der Bundesflagge eine Dienstflagge gesetzt werden darf.
§ 15 Abs. 1 Nr. 4 FlRGGesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe
im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern die Art und Weise der Flaggenführung im Sinne von § 8 Absatz 2, auch in Verbindung mit Absatz 5 Satz 3, zu…