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Für Amtshandlungen im Rahmen der Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich der Untersuchung auf Trichinen, der Rückstandsuntersuchung, der Hygienekontrollen, der Überwachung der sonstigen zugelassenen Untersuchungsstellen, der Einfuhr-/Durchfuhruntersuchungen sowie für sonstige fleischhygienerechtliche Amtshandlungen nach Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/625 werden Gebühren nach dem anliegenden Besonderen Gebührenverzeichnis erhoben.