§ 4 FleiAusbV 2005
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Umgehen mit Informations- und Kommunikationstechnik,
Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team,
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
Umsetzen von lebensmittelrechtlichen Vorschriften,
Handhaben von Anlagen, Maschinen und Geräten,
Kontrollieren und Lagern,
Kundenorientierung,
Beurteilen, Zerlegen und Herrichten von Schlachttierkörpern und -teilen,
Herstellen von Koch-, Brüh- und Rohwurst,
Herstellen von Pökelware,
Herstellen von Hackfleisch,
Verpacken,
Herstellen von küchenfertigen Erzeugnissen,
zwei Wahlqualifikationseinheiten aus der Auswahlliste gemäß Absatz 2; davon mindestens eine aus den Nummern 1 bis 3.
Die Auswahlliste umfaßt folgende Wahlqualifikationseinheiten:
Schlachten,
Herstellen besonderer Fleisch- und Wurstwaren,
Herstellen von Gerichten,
Veranstaltungsservice,
Kundenberatung und Verkauf,
Verpacken von Produkten.