§ 1 VerfGlasAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik und zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Verfahrensmechanikers Glastechnik und der Verfahrensmechanikerin Glastechnik wird nach § 4 Absatz 1 des…
§ 1 GlasappAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Glasapparatebauer und zur Glasapparatebauerin
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung des Glasapparatebauers und der Glasapparatebauerin wird staatlich anerkannt nach
§ 1 GlasmAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Glasmacher/zur Glasmacherin
Der Ausbildungsberuf Glasmacher/Glasmacherin wird staatlich anerkannt.
Anlage FlGlasTechAusbV(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 435 - 437)
§ 1 GlAusbV 2001Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin
Der Ausbildungsberuf Glaser/Glaserin wird für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 72, Glaser, der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.