FlGlasTechAusbV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 FlGlasTechAusbVDauer der BerufsausbildungVerordnung über die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin · Abschnitt 1 § 1§ 3 Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.