Anlage FMontAusbV
(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1000 - 1008) I. Berufliche GrundbildungLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesZu vermittelnde Fertigkeiten und KenntnisseZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 5 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 5 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ 5 Nr. 4)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nr. 5) 6*) 6Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 5 Nr. 6) 7Anwenden von Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen (§ 5 Nr. 7) 8Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 8) 9Prüfen, Transportieren und Lagern von Baustoffen und Bauteilen (§ 5 Nr. 9) 10Aufstellen und Prüfen von Gerüsten sowie von Förder- und Transporteinrichtungen (§ 5 Nr. 10) 4 11Verarbeiten von Holz, Herstellen von Holzverbindungen (§ 5 Nr. 11) 20 12Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton (§ 5 Nr. 12) 13Herstellen von Baukörpern aus Steinen, Auftragen von Putzen (§ 5 Nr. 13) 14Bearbeiten von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau, Behandeln von Oberflächen (§ 5 Nr. 14)Bauteile nach funktionalen, statischen und gestalterischen Gesichtspunkten mit handgeführten und ortsfesten Maschinen bearbeiten, insbesondere: 22 15Einbauen von Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen, Herstellen von Klebeverbindungen (§ 5 Nr. 15) 16Herstellen von Dämmungen sowie von Schutz- und Trennschichten im Fassadenbau (§ 5 Nr. 16) II. Berufliche Fachbildung1Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nr. 5) 2*) 2*)2Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen (§ 5 Nr. 6) 2*) 2*)3Durchführen von Messungen (§ 5 Nr. 8) 3*) 4Prüfen, Transportieren und Lagern von Baustoffen und Bauteilen (§ 5 Nr. 9) 3*) 2*)5Bearbeiten von Baustoffen und Bauteilen für den Fassadenbau, Behandeln von Oberflächen (§ 5 Nr. 14) 4 6Einbauen von Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen, Herstellen von Klebeverbindungen (§ 5 Nr. 15) 47Herstellen von Dämmungen sowie von Schutz- und Trennschichten im Fassadenbau (§ 5 Nr. 16) 38Kontrollieren der Einbaubedingungen zur Vorbereitung der Montage (§ 5 Nr. 17) 4 9Herstellen und Montieren von Unterkonstruktionen (§ 5 Nr. 18) 10 810Befestigen von Fassadenelementen und Einbauteilen (§ 5 Nr. 19) 5 17 1711Herstellen und Schließen von Aussparungen, Herstellen von An- und Abschlüssen (§ 5 Nr. 20) 412Errichten von Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz (§ 5 Nr. 21) 413Instandhalten und Sanieren von Fassaden (§ 5 Nr. 22) 414Qualitätssichernde Maßnahmen, Anfertigen von Baudokumenten (§ 5 Nr. 23) 2*) 2*)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung, erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Ziel des Arbeitsauftrages erkennen
Arbeitsschritte, Einsatz von Arbeitsmitteln und Sicherungsmaßnahmen planen
persönliche Schutzausrüstungen auswählen und verwenden
Bau- und Bauhilfsstoffe zuordnen
Geräte, Hilfsmittel und Werkzeuge zuordnen, Bereitstellung veranlassen
ausgeführte Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
Arbeitsberichte erstellen
Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen veranlassen
Arbeitsplatz einrichten, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
Arbeitsplatz sichern
Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
Gefährdung durch Freileitungen und in Betrieb befindliche Maschinen auf der Baustelle beachten
Geräte und Maschinen in Betrieb nehmen
Störungen an Geräten und Maschinen erkennen und melden
Werkzeuge, Geräte und Maschinen warten
Zeichnungen, Skizzen, Montagepläne und Stücklisten lesen und anwenden
Skizzen und Stücklisten anfertigen
am Bau ermittelte Maße und Details in Pläne für Fertigung und Montage übertragen
Messungen mit Bandmaß, Gliedermaßstab und Meßlatte durchführen
Höhen, insbesondere mit Wasserwaage und Schlauchwaage, übertragen
Geraden ausfluchten
Meßpunkte anlegen und sichern
rechte Winkel anlegen und prüfen
Bauteile nach Richtung, Lage und Höhe einmessen
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Bauteile auf Lieferumfang sowie durch Inaugenscheinnahme auf Verwendbarkeit prüfen
Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Bauteile auf der Baustelle transportieren, lagern und schützen
Schutz- und Arbeits- sowie Traggerüste unterscheiden, nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
Betriebssicherheit von Schutz- und Arbeits- sowie Traggerüsten beurteilen
Untergrund hinsichtlich der Standsicherheit von Gerüsten beurteilen
Gerüste verankern, Verankerungen umsetzen
Gerüstbekleidungen anbringen
Rüstlöcher verschließen und farblich der Oberfläche der Fassade anpassen
Förder- und Transporteinrichtungen, insbesondere Kräne und Bauaufzüge, aufbauen und bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel auswählen und verwenden
Betriebssicherheit von Förder- und Transporteinrichtungen beurteilen
Holz und Holzwerkstoffe nach dem Verwendungszweck unterscheiden
Holz und Holzwerkstoffe anreißen, von Hand und mit Maschinen bearbeiten, insbesondere stemmen, sägen, hobeln und bohren
Nägel, Schrauben, Klammern und Bolzen auswählen
Bauteile aus Holz verbinden und einbauen
Unterkonstruktionen aus Holz herstellen, Bekleidungen aus Holzwerkstoffen befestigen
Maßnahmen des vorbeugenden Holzschutzes durchführen, Holzschutz auftragen
Brettschalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
Brettschalungen abbauen, entnageln, reinigen und lagern
Bewehrungen durch Ablängen, Biegen und Binden von Betonstabstahl herstellen
Betonstahlmatten zuschneiden
Bewehrungen mit Abstandshaltern einbauen
Betone nach Rezept herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
Mörtel nach vorgegebenen Mischungsverhältnissen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
Mauerwerk aus künstlichen Steinen herstellen
Öffnungen im Mauerwerk mit Stürzen überdecken
Putzgrund beurteilen
Spritzbewurf von Hand auftragen
einlagigen Wandputz sowie Ausgleichsschichten herstellen und ausbessern
Schräg- und Bogenschnitte ausführen,
Ausschnitte ausbohren, sägen und fräsen
freiliegende Schnittkanten entgraten
Kanten und Ecken ausbilden
Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselemente auswählen
Dübel setzen
Bauteile zu Fassadenelementen verbinden
Befestigungselemente anbringen
Untergrund für das Abdichten und Dämmen auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel anzeigen
Abdichtungsstoffe, insbesondere Kunststoff- und Bitumenbahnen, zuschneiden, kleben und schweißen
Dämmstoffe für den Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutz einbauen und befestigen
Die Ausbildungsinhalte der laufenden Nummern 5 bis 9 sind im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
Arbeitsauftrag hinsichtlich der Vorgaben prüfen
Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
Arbeitsschritte festlegen und abstimmen
Technische Regelwerke, Herstellervorgaben und Bedienungsanweisungen anwenden
Witterungsbedingungen bei der Durchführung von Arbeiten berücksichtigen
Maßnahmen zur Sicherstellung des Arbeitsablaufes ergreifen
Arbeitsabläufe und Arbeitszusammenhänge erkennen, Verbesserungen vorschlagen
ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden, ergonomische Arbeitsweisen anwenden
Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und vor Beschädigung schützen
Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
bei Arbeitsunfällen Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
Maßnahmen zum Schutz benachbarter Grundstücke und Bauwerke sowie technischer Einrichtungen ergreifen
Absperrungen und Lichtquellen aufstellen und unterhalten
Gefahrstoffe erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen
Geräte und Maschinen auf Dichtigkeit prüfen, Verunreinigung von Böden und Gewässern vermeiden
Geräte und Maschinen auf Baustellen vor Witterungseinflüssen und Beschädigung schützen sowie vor Diebstahl sichern
Baustellenabfälle getrennt sammeln, Maßnahmen für den Abtransport ergreifen
Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
Lagerung von Gefahrstoffen sicherstellen
Baustelle für die Übergabe räumen
Meßverfahren auswählen, optische und elektronische Meßinstrumente einsetzen, insbesondere Nivellierinstrumente, Theodolite und Laser
Schnur- und Visiergerüste anbringen und einmessen
Meßgeräte auf Funktion prüfen und warten
mineralische Baustoffe, insbesondere Keramik, Glas und Faserzement sowie Naturwerksteine, hinsichtlich der Festigkeit, Bearbeitungseigenschaft und Oberflächenbeschaffenheit dem Verwendungszweck zuordnen
metallische Baustoffe hinsichtlich ihrer Festigkeit, Verbindungsmöglichkeit, Bearbeitungseigenschaft und Oberflächenbeschaffenheit, insbesondere für nachträgliche Beschichtung und Veredelung, dem Verwendungszweck zuordnen
Holz und Holzwerkstoffe sowie Schichtpreßstoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften, insbesondere Zusammensetzung und Oberflächenbeschaffenheit, dem Verwendungszweck zuordnen
Kunststoffe und Verbundbaustoffe hinsichtlich ihrer Eigenschaften dem Verwendungszweck zuordnen
Klebe-, Anstrich- und Dichtungsmittel dem Verwendungszweck zuordnen
Sonderelemente, insbesondere Photovoltaikelemente und transparente Wärmedämmungen, auf Unversehrtheit prüfen
Bauteile auf farbliche Übereinstimmung und Gleichmäßigkeit der Oberflächen beurteilen
Bauteile auf Formgenauigkeit und Maßhaltigkeit prüfen
Ecken und Kanten kontrollieren
Bedarf an Bau- und Bauhilfsstoffen sowie an Bauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
Lagerlisten führen
Aussteifungsprofile in Bauelemente einbauen
Korrosionsschutz sicherstellen
Oberflächen behandeln, Schäden ausbessern
Verankerungsschienen und Konsolanker einbauen
Dübelauszugsversuche durchführen und dokumentieren
Verankerungen in mehrschichtige Bauteile einbauen
Hinterschnittanker setzen
Gerüstanker einbauen
Klebeverbindungen herstellen
Maßnahmen zum Korrosionsschutz ergreifen
Anschlüsse an Abdichtungen herstellen
Dampf- und Windsperren einbauen
Schutz- und Trennschichten herstellen
Entdröhnungsstoffe aufbringen
Dichtungsbänder einlegen sowie Abdeckbänder und Profile aufsetzen, Dichtungsmassen verarbeiten
Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen, insbesondere Istmaße unter Beachtung der Fassadengestaltung mit den Sollmaßen der Ausführungs- und Montagezeichnungen vergleichen
Vorleistungen anderer Gewerke prüfen
Winddichtigkeit des Montageuntergrundes beurteilen, Maßnahmen veranlassen
Untergründe unter Berücksichtigung der Fassadenstatik auf Verankerungsmöglichkeiten prüfen
Abwicklungen aufreißen, Schablonen herstellen
Unterkonstruktionen auswählen, anhand von Unterlagen prüfen und herstellen
Untergründe auf Maß- und Winkelgenauigkeit prüfen, Abweichungen ausgleichen
Maße aus den Zeichnungen übertragen, insbesondere Bezugslinien, Achsmaße und Meterrisse anreißen
Fest- und Gleitpunkte ausbilden
Einzelteile der Unterkonstruktion miteinander verbinden
Unterkonstruktionen thermisch vom Untergrund entkoppeln, ausrichten und verankern
Maßnahmen gegen Kontaktkorrosion ergreifen
Sonderbauteile montieren
Bewegungsfugen ausbilden
Fassadenelemente aus Holzwerkstoffen und Schichtpreßstoffen befestigen
Fassadenelemente aus Kunststoffen befestigen
Beschichtungen und Konservierungsmittel aufbringen
Fassadenelemente aus mineralischen Baustoffen, insbesondere Keramik und Faserzement, an Unterkonstruktionen befestigen
Fassadenelemente aus Metall, insbesondere Tafeln, Kassetten, Paneele und Profile, an Unterkonstruktionen befestigen
Fassadenelemente an vorhandene Bauteile anpassen und Anschlüsse herstellen
Fugen ausbilden, schließen, abdichten, hinterlegen und abdecken
gestalterische Gesichtspunkte, Verlegearten und Fugenausbildung bei der Montage beachten
Fassadenelemente aus Glas befestigen, insbesondere mit Schrauben, Bolzen und Schienen sowie durch Kleben
Fassadenelemente aus Naturwerkstein befestigen, insbesondere mittels Einsatz von Hinterschnittankern
Fassadenelemente aus Verbundbaustoffen befestigen
transparente Wärmedämmungen verlegen und einbauen
Energiesammler und Energieumsetzer, insbesondere Photovoltaikelemente, auf Tragkonstruktionen befestigen und Anschlüsse vorbereiten
Formteile, Sonderbauteile und Einbauteile ausrichten, einsetzen und befestigen
Rinnen und Fallrohre abbauen und anbringen, Entwässerungsanschlüsse herstellen
Zulässigkeit von Stemm-, Fräs- und Bohrarbeiten beurteilen
Aussparungen in Bauwerken und Fassadenelementen herstellen und schließen
An- und Abschlußprofile anpassen und einbauen
Lüftungsgitter sowie Be- und Entlüftungsprofile ausrichten und einbauen
Belange des Naturschutzes berücksichtigen
Erdungswiderstand ermitteln, Abmessungen von Oberflächen- und Tiefenerdern festlegen und dokumentieren
Erder unter Beachtung im Erdreich verlegter Kabel und Rohrleitungen einbringen
Abstands- und Leitungshalter montieren, Potentialausgleich herstellen, Potentialausgleichsschiene einbauen, vorhandene Erdleitungen anschließen
Blitzschutzanlagen für den äußeren Blitzschutz errichten, insbesondere Anordnung von Fangeinrichtungen und Ableitungen unter Beachtung von Näherungen zu elektrischen Anlagen festlegen und dokumentieren
blitzstromtragfähige Verbindungselemente an die Fassadenkonstruktion anschließen und Fassadenunterkonstruktion elektrisch leitend verbinden
Trennstelle einbauen und Widerstände von Erdungs- und Blitzschutzanlagen messen und dokumentieren
Sicherungsmaßnahmen bei Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten ergreifen
Schäden feststellen, Ursachen ermitteln, erste Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen
Fassadenelemente demontieren, neue Bauteile anpassen und einbauen
erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
Fassadenkonstruktionen unter Beachtung der Umwelt- und Arbeitsschutzauflagen, insbesondere bei Asbestzement, demontieren
Stahlbeton im Hinblick auf die Notwendigkeit des Schutzes und der Instandsetzung beurteilen, Maßnahmen veranlassen
Fehlstellen mit Kunststoffmörtel ausbessern
Abdichtungen prüfen und ausbessern, Verbindungen zwischen bestehenden und neuen Abdichtungen herstellen
Flächen des instandzusetzenden Bauwerks unter Berücksichtigung der Rastermaße und Fugen nach gestalterischen Gesichtspunkten einteilen
nachträgliche und zusätzliche Dämmungen einbauen
Wartungsarbeiten durchführen und dokumentieren
Arbeitsausführung prüfen
Tagesbericht erstellen
ausgeführte Arbeiten bis zur Abnahme vor Beschädigungen schützen
qualitätssichernde Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsauftrages durchführen, Arbeitsergebnisse feststellen und dokumentieren
Aufmaß anfertigen
Leistung berechnen
Die Ausbildungsinhalte der laufenden Nummern 1 bis 4, 14 sind im Zusammenhang mit anderen Ausbildungsinhalten zu vermitteln.