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Der NRW.BANK wird die Durchführung des Programms "Förderprogramm zur Unterstützung bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum" als Aufgabe zur ausschließlichen Wahrnehmung als Bewilligungsbehörde übertragen. Die Einzelheiten der Übertragung der Aufgabe auf die NRW.BANK werden soweit erforderlich mittels öffentlich-rechtlichen Vertrags geregelt.
Der NRW.BANK wird die Durchführung des Programms Wiederaufbau NRW - Aufbauhilfe Unternehmen zur ausschließlichen Wahrnehmung als Bewilligungsbehörde übertragen.…
Der NRW.BANK wird die Durchführung der Programme „gewerbliche Förderung RWP-nicht investiv“ und „gewerbliche Förderung RWP-investiv“ zur ausschließlichen…
Die NRW.BANK unterstützt das für das Wohnungswesen zuständige Ministerium bei der Förderung des Wohnungswesens insbesondere durch Aufnahme, Gewährung oder…
Der NRW.BANK wird die Abwicklung des auslaufenden Programms FIT zur ausschließlichen Wahrnehmung als Bewilligungsbehörde übertragen. Dies umfasst die
Der NRW.BANK wird auf Grundlage des § 3 Absatz 6 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen die Verwaltung der…
Der NRW.BANK wird die Durchführung des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur ausschließlichen Wahrnehmung als Bewilligungsbehörde übertragen. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.