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Der Freistaat Sachsen (Freistaat) errichtet durch formwechselnde Umwandlung der Sächsischen Aufbaubank GmbH (SAB GmbH) die „Sächsische Aufbaubank – Förderbank –“ (Bank) als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die SAB GmbH besteht in Gestalt der Bank unter Wahrung der Rechtsidentität als landesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts weiter.
Sitz der Bank ist Leipzig.
Die Bank hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu unterhalten.
§ 13 des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – vom 19. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 161), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom…
Das Gesetz zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – vom 19. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 161), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 29.…
Die Bank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie unterhält keine Zweigniederlassungen.
§ 2 Absatz 1 Satz 3 des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – vom 19. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 161), das durch Artikel 2 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.