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Förderschulen ergänzen das Angebot der Regelschulen. In Förderschulen werden Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Sehen sowie Hören und Kommunikation beschult. Die Einschulung oder Umschulung in eine Förderschule erfolgt gemäß den Vorgaben des § 19 der Inklusionsverordnung. Die Anerkennung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs, der nach § 19 Absatz 6 der Inklusionsverordnung regelmäßig insbesondere im Hinblick auf die Anschlussfähigkeit und Durchlässigkeit in die Regelschule überprüft wird, sowie die Zuweisung zu einer Förderschule erfolgen gemäß § 20 der Inklusionsverordnung. Für die Umschulung in die Regelschule gelten gemäß § 2 Absatz 6 Satz 5 die Vorgaben des § 21 der Inklusionsverordnung.
Die Förderschule vermittelt im Hinblick auf die Anschlussfähigkeit und Durchlässigkeit in die Regelschule grundlegende, allgemeine und erweiterte Bildung, die zugleich Grundlage einer Berufsausbildung oder weiterführender berufsbezogener Bildungsgänge sein kann.
Die Dauer der allgemeinen Vollzeitschulpflicht richtet sich nach den Vorgaben des § 6 des Schulpflichtgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996 (Amtsbl. S. 846; 1997 S. 147), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2025 (Amtsbl. I S. 566, 568) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
Eine Förderschule kann in mehrere Förderschwerpunkte gegliedert geführt werden. Die Ausgestaltung des Unterrichtsangebots einer Förderschule bezieht sowohl bildungsgang- als auch förderschwerpunktübergreifende Organisationsformen sowie alters- und jahrgangsgemischte Strukturen ein. Hierbei sollen individualisierte und projektbezogene Lernangebote mit einem hohen Praxisanteil im Vordergrund stehen.
Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer sollen möglichst viele Unterrichtsstunden in ihrer Klasse erteilen; die Anzahl der Fachlehrkräfte in einer Klasse soll möglichst gering sein. Aufgaben und Bildungsziele erfordern eine intensive Kooperation und einen regelmäßigen Austausch dieser Lehrkräfte.
Förderschulen, an denen Schülerinnen und Schüler mit einem anerkannten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich geistige Entwicklung beschult werden, gliedern sich in Klassen- oder auch in Schulstufen. Drei Klassenstufen der Schule bilden als pädagogische Einheit eine Schulstufe (Unterstufe, Mittelstufe, Oberstufe, Werkstufe). Es können jahrgangs- und stufenübergreifende heterogene Lerngruppen gebildet werden. Abschnitt 2 Unterricht und Stundentafel