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Das Unterrichtsangebot beruht auf dem von der Kultusministerkonferenz für die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse gesetzten Mindestrahmen, der von jeder Schule, an der anerkannte Abschlüsse erworben werden können, ausgefüllt werden muss. Es umfasst den Pflichtbereich und ab Klassenstufe 7 darüber hinaus den Profilbereich.
Individualisierte Förderung, die auf einem individuellen Förderplan basiert, ist grundlegendes Prinzip der gesamten schulischen Arbeit. Durch offene, kooperative und selbstgesteuerte, gegebenenfalls auch fächerübergreifende Lern- und Arbeitsformen mit einem möglichst hohen Lebensweltbezug werden Begabungen, Interessen und Potenziale erkannt, Motivation geweckt und die Schülerinnen und Schüler in ihrem persönlichen Lernprozess unterstützt.
Die unterrichtlichen Angebote orientieren sich an den Entwicklungsbedarfen sowie den Stärken und Fähigkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Im Mittelpunkt steht, dass sie ihre eigenen Potenziale entdecken, entfalten und weiterentwickeln können. Dabei erhalten sie passgenaue sonderpädagogische Unterstützung, die sich an ihrem persönlichen Bedarf und ihren individuellen Lernwegen ausrichtet. Fachstunden und Lehrplaninhalte können entsprechend dem individuellen Förderplan in andere Klassenstufen verlagert werden: dabei ist das Erreichen der in den Lehrplänen formulierten Kompetenzen sicherzustellen und gemäß § 4 der Inklusionsverordnung zu dokumentieren. Im Hinblick auf die Anforderungen zentraler Leistungsüberprüfungen und die Anerkennung der Abschlüsse sind die Lehrplanvorgaben einzuhalten. Schulen, die von den in der vorstehenden Regelung eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen, berichten hierüber der Schulaufsichtsbehörde.
An jeder Förderschule ist in jeder Klassenstufe das individuelle sonderpädagogische Angebot (IspA) Unterrichtsfach im Pflichtbereich. Das individuelle sonderpädagogische Angebot (IspA) umfasst gezielte sonderpädagogische Maßnahmen im Umgang mit Entwicklungsbedarfen der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers. Dabei sollen Potenziale und Fähigkeiten der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers erkannt werden und es soll individuell und bedarfsgerecht unter Berücksichtigung des schülerspezifischen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs gefördert werden.