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Für die Leistungsfeststellung gilt der Erlass zur Leistungsbewertung in den Schulen des Saarlandes vom 9. Juli 2024 (Amtsbl. I S. 506) in der jeweils geltenden Fassung. Im Rahmen der Leistungsfeststellung finden die Vorschriften zum Nachteilsausgleich gemäß der §§ 14, 15 und 16 der Inklusionsverordnung Anwendung. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen sowohl des Lesens als auch des Rechtschreibens gelten die Richtlinien zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und/oder Rechtschreibens vom 15. November 2009 (Amtsbl. II S. 1814) in der jeweils geltenden Fassung. Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Bereich Rechenstörung/Dyskalkulie gilt das Rundschreiben betr. Verfahrensgrundlagen für Schüler mit Rechenschwäche und Rechenstörung/Dyskalkulie vom 25. Juni 2014 in der jeweils geltenden Fassung.