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Eine Berufliche Orientierung soll die Schülerinnen und Schüler zu einer eigenverantwortlichen Berufswahl befähigen, einen erfolgreichen Übergang von der Schule in den Beruf und die Wahl der individuell dafür geeigneten Ausbildungswege ermöglichen. Sie beschränkt sich dabei nicht auf die Vermittlung konkreter für die Berufliche Orientierung erforderlicher Informationen, sondern fördert darüber hinaus die Entwicklung eines beruflichen Selbstkonzeptes und einer individuellen Lebensperspektive, indem sie den Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler gezielt fördert und sie befähigt, die eigene Berufsbiografie als individuellen Prozess der Abstimmung zwischen eigenen Interessen, Stärken und Wünschen und den Möglichkeiten, Bedarfen und Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt aktiv zu gestalten. Damit trägt sie auch zur Vermittlung von Lebenskompetenzen und zur Stärkung der Persönlichkeit bei.
Ab Klassenstufe 7 findet Berufsorientierung grundsätzlich als zentrale und verpflichtende Querschnittsaufgabe in allen Fächern und Jahrgangsstufen statt.
Ab Klassenstufe 8 wird insbesondere zur Vorbereitung des Erwerbs des Hauptschulabschlusses (Ersten Schulabschlusses) grundsätzlich einmalig ein dreiwöchiges Schülerbetriebspraktikum durchgeführt, auf das die Schülerinnen und Schüler intensiv vorbereitet werden, um eine bewusste Wahl eines Praktikumsplatzes treffen zu können. Für die Umsetzung der Beruflichen Orientierung entwickeln die Schulen ein schulspezifisches Vorgehen auf Grundlage der Richtlinien zur Berufs- und Studienorientierung an allgemeinbildenden Schulen im Saarland vom 6. Dezember 2016 (Amtsbl. I S. 1178) in der jeweils geltenden Fassung, das den Prozess der Beruflichen Orientierung bis zum jeweiligen Schulabschluss abbildet. Diese beinhalten unterrichtliche und außerunterrichtliche Maßnahmen der beruflichen Orientierung. Es berücksichtigt regionale Strukturen sowie schulspezifische Gegebenheiten. Grundprinzip aller Maßnahmen zur Beruflichen Orientierung ist die Öffnung aller Berufsfelder für alle Schülerinnen und Schüler unabhängig vom Geschlecht. Bestehende Konzepte sind zu evaluieren und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Berufliche Orientierung erfolgt in vernetzten Strukturen, insbesondere in Zusammenarbeit mit den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten, den Beruflichen Schulen, der Agentur für Arbeit sowie auch weiteren schulischen und außerschulischen Partnerinnen und Partnern. Im Sinne der Individualisierung ist eine intensive Kooperation mit den Beruflichen Schulen im regionalen Umfeld anzustreben, um jeder Schülerin und jedem Schüler ein Angebot mit dem Ziel einer vollumfänglichen Bildungswegeberatung zu ermöglichen. Die individuelle systematische Prozessdokumentation in Form eines Portfolios bildet die Verknüpfung der einzelnen von den Schülerinnen und Schülern wahrgenommenen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Angeboten ab und ermöglicht ihnen eine kontinuierliche Reflexion ihrer Erfahrungen.
In den Klassenstufen 8 bis 12 kann in einer Klassenstufe, angesichts der Beförderung nach Abstimmung mit dem Schulträger, wöchentlich ein berufsorientierter Tag in einem Betrieb oder in Kooperation mit einer Beruflichen Schule im Profilbereich angeboten werden. Die Wahl des Praktikumsbetriebes beziehungsweise des Arbeitsbereichs oder des Angebotes in Kooperation mit der Beruflichen Schule soll auf der Grundlage der bis dahin vorliegenden Erfahrungen aus der Beruflichen Orientierung erfolgen. In Zusammenarbeit mit den Beruflichen Schulen, den Betrieben der Region und mit der Agentur für Arbeit soll dadurch die Berufliche Orientierung der Schülerinnen und Schüler gestärkt und ihre Ausbildungsfähigkeit verbessert werden. Praktische Erfahrungen und der intensive Austausch mit der Berufswelt sollen die Lernmotivation steigern und die Persönlichkeitsentwicklung unterstützen.
Für die Durchführung des berufsorientierten Tages gemäß Absatz 4 gelten folgende Besonderheiten:
Nach einer Vorbereitungsphase nehmen die Schülerinnen und Schüler in der Regel für ein Halbjahr bis spätestens sechs Wochen vor dem Ende des Schuljahres an einem Tag in der Woche an einem Praktikum in einem geeigneten Betrieb beziehungsweise auch an Angeboten in Kooperation mit Beruflichen Schulen teil. Danach folgt eine verpflichtende Auswertung der praktischen Erfahrung.
in den Förderschulen emotionale und soziale Entwicklung und Sprache sowie bei einer Verkürzung der Schulpflicht gemäß § 6 Absatz 1 Nummer 1 letzter Halbsatz des Schulpflichtgesetzes in den Förderschulen körperliche und motorische Entwicklung, in den Förderschulen für Blinde und Sehbehinderte oder für Gehörlose und Schwerhörige am Ende der Klassenstufe 8 und zu Beginn der Klassenstufe 9
in den Förderschulen Lernen und körperliche und motorische Entwicklung und in den Förderschulen für Blinde und Sehbehinderte und für Gehörlose und Schwerhörige am Ende der Klassenstufe 9 und zu Beginn der Klassenstufe 10
Die im Zusammenhang mit den berufsorientierten Schultagen erbrachten Leistungen werden im Profilbereich sowohl im Halbjahreszeugnis als auch im Abschlusszeugnis der Klassenstufe 9, in den Fällen der Nummer 1 Buchstabe b der Klassenstufe 10, ausgewiesen. In das Halbjahreszeugnis der Klassenstufe 9, in den Fällen der Nummer 1 Buchstabe b der Klassenstufe 10, sowie in das Abschlusszeugnis ist unter „Bemerkungen“ folgender Vermerk aufzunehmen: „(Vorname) hat im Profilbereich in der Zeit vom ... bis ... an einem Tag in der Woche an einem Praktikum in einem Betrieb teilgenommen.“
Die Schule kann in Absprache mit dem Schulträger angesichts der Beförderung für Schülerinnen und Schüler, die den Mittleren Bildungsabschluss (Mittleren Schulabschluss) anstreben, ein weiteres Betriebspraktikum von drei Wochen anbieten, welches in der Regel im Abschlussjahr stattfindet.
Die Schule kann im Rahmen ihrer zur Verfügung stehenden personellen, sächlichen und organisatorischen Möglichkeiten und in Absprache mit dem Schulträger angesichts der Beförderung weitere Praktika anbieten.
Die Teilnahme an einem Praktikum wird im Zeugnis vermerkt. Abschnitt 3 Leistungsbewertung, Aufsteigen, Versetzung