§ 3 ForstWiAusbStV 2002Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 ForstWiMeistPrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Forstwirt/Forstwirtin
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 12 HolzbhAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Holzbildhauer/zur Holzbildhauerin
Diese Verordnung tritt am 1. August 1997 in Kraft.
§ 11 SchSiAusbV 2008Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
§ 11 HolzbearbMechAusbV 2004-07Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft.