§ 3 Abs. 1 BZEVVerordnung über Erhebungen zum Zustand des Waldbodens
Die zuständigen Stellen des Bundes und der Länder erarbeiten gemeinsam eine Arbeitsanleitung für die Erhebung der Grunddaten. Es ist sicherzustellen, dass die…
Art. 10 Abs. 2 32022R2379VERORDNUNG (EU) 2022/2379 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. November 2022 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Daten, die unter Verwendung der in Artikel 8 festgelegten Quellen und Methoden gewonnen werden, genaue Schätzungen…
Art. 13 Abs. 4 32019R1700Für die Zwecke des Absatz 3 dieses Artikels übermitteln die Mitgliedstaaten der Kommission (Eurostat) zu den in Artikel 11 genannten Daten und Mikrodaten a)…
Anhang III 32014R1175VERORDNUNG (EU) Nr. 1175/2014 DER KOMMISSION vom 30. Oktober 2014 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen im Hinblick auf Statistiken über die Beteiligung Erwachsener am lebenslangen Lernen und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 823/2010 (Text von Bedeutung für den EWR)
Es wird ein standardisierter Qualitätsbericht nach dem Standardaufbau des Europäischen Statistischen Systems für Qualitätsberichte vorgelegt. Besondere…