Verordnung (EU) 2022/2379 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 617/2008 der Kommission sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1165/2008, (EG) Nr. 543/2009 und (EG) Nr. 1185/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 96/16/EG des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Für die Zwecke der Agrarstatistik der Union sollte geprüft werden, ob die Nutzung bereits vorhandener Daten, die im Rahmen der GAP-Verpflichtungen erhoben werden, auf ein Höchstmaß gesteigert werden kann, ohne neue Verpflichtungen zu schaffen und den Verwaltungsaufwand zu erhöhen.
Erwägungsgrund 10 32022R2379Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen