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Der Fachoberschüler ist während des Besuchs der Klassenstufe 11 und seiner fachpraktischen Ausbildung in einem Betrieb, einer Behörde oder einer sonstigen außerschulischen Praxiseinrichtung zugleich Schüler und Praktikant auf der Grundlage eines mit der Praxiseinrichtung abzuschließenden Praktikantenvertrages.