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Über den zeitlichen Ablauf und den Inhalt seiner fachpraktischen Ausbildung hat der Fachoberschüler bzw. Praktikant ein Berichtsheft als Ausbildungsnachweis zu führen. Praxiseinrichtung und Fachoberschule haben die Führung des Berichtsheftes zu überwachen und sich dieses regelmäßig zur Durchsicht vorlegen zu lassen. Das Berichtsheft ist bei der Feststellung des Ausbildungserfolges zu berücksichtigen.