§ 4 Abs. 2 FOSchulV SLVerordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Fachoberschulen im Saarland Vom 24. Juni 1986
Für Bewerber, die über eine fachbereichsbezogene bzw. fachrichtungsbezogene Berufsausbildung oder eine entsprechende hinreichende Berufserfahrung verfügen,…
§ 65 Abs. 3 SOOSA SNSchulordnung Ober- und Abendoberschulen
Die Höchstverweildauer beträgt 4 Schuljahre bei Eintritt in die Klassenstufe 9 mit dem Ziel des Erwerbs des Realschulabschlusses und beim Wechsel vom…
§ 10 Abs. 2 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Die Fachschule dauert bei Vollzeitunterricht mindestens ein Jahr, bei Teilzeitunterricht entsprechend länger.
§ 84 FSO SNSchulordnung Fachschule
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform zwei Jahre. Wurde bereits eine andere Ausbildung in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Wirtschaft erfolgreich…
§ 4 Abs. 1 APO-TVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) Vom 11. Juni 2003
Die Ausbildung an Fachschulen für Technik dauert in Vollzeitform zwei Jahre (Grund- und Fachstufe) und in Teilzeitform in der Regel vier Jahre mit jeweils…