§ 22 Abs. 7 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Fachschule vermittelt in ein- bis dreijährigen vollzeitschulischen Bildungsgängen eine berufliche Weiterbildung und ermöglicht in den mindestens…
§ 4 Abs. 1 APO-TVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Fachschulen für Technik (APO-T) Vom 11. Juni 2003
Die Ausbildung an Fachschulen für Technik dauert in Vollzeitform zwei Jahre (Grund- und Fachstufe) und in Teilzeitform in der Regel vier Jahre mit jeweils…
§ 3b Abs. 3 SchoGGesetz Nr. 812 zur Ordnung des Schulwesens im Saarland (Schulordnungsgesetz - SchoG) Vom 5. Mai 1965 in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. August 1996
1In der Fachschule werden Schülerinnen und Schüler in der Regel nach einer beruflichen Erstausbildung und praktischer Bewährung mit dem Ziel unterrichtet, ihnen…
§ 3 Abs. 2 FOSO SNSchulordnung Fachoberschule
Die Verweildauer an der einjährigen Fachoberschule beträgt bei Vollzeitunterricht höchstens zwei Jahre und bei Teilzeitunterricht höchstens vier Jahre.
Art. 1 Satz 4 Nr. 13 Buchst. a SN-3640Zweites Gesetz zur Umsetzung des besseren Schulkonzepts
Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Fachoberschule baut auf einem mittleren Schulabschluss auf, dauert zwei Schuljahre und verleiht nach bestandener…