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Die Ausbildung an Fachoberschulen erfolgt in den Klassenstufen 11 und 12 über die Dauer von zwei Schuljahren. Die Klassenstufe 11 umfasst allgemeinen und fachtheoretischen Unterricht von in der Regel mindestens 12 Wochenstunden sowie eine fachpraktische Ausbildung, die sich in der Regel auf mindestens drei Tage in der Woche erstreckt. Unterricht und fachpraktische Ausbildung in der Klassenstufe 11 können in entsprechendem Umfang auch in Blockform (zusammenhängende Teilabschnitte mit Vollzeitunterricht im Wechsel mit fachpraktischen Ausbildungsabschnitten) organisiert werden. In der Klassenstufe 12 findet allgemeiner und fachtheoretischer Vollzeitunterricht statt. Das Aufsteigen von der Klassenstufe 11 in die Klassenstufe 12 erfolgt durch Versetzung.
Für Bewerber, die über eine fachbereichsbezogene bzw. fachrichtungsbezogene Berufsausbildung oder eine entsprechende hinreichende Berufserfahrung verfügen, beschränkt sich der Besuch der Fachoberschule auf die Klassenstufe 12. Die Ausbildung erfolgt in Vollzeitform über die Dauer eines Schuljahres oder in der Form der Abendfachoberschule mit einem in der Regel zweijährigen Teilzeitunterricht, der mindestens 1040 Unterrichtsstunden umfasst.
Der Unterricht erstreckt sich auf die in den Stundentafeln für die einzelnen Fachbereiche (Anlage 1 bis 3) ausgewiesenen Fächer. b) Aufnahme