§ 1 Nr. 2 FotoMedFachAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fotomedienfachmann/zur Fotomedienfachfrau
nach § 25 Abs. 1 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nr. 38, Fotografen, der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung
Anlage FotoAusbV(zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 29, S. 9 - 16)
§ 1 FotografMstrVVerordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Fotografen-Handwerk
Diese Verordnung regelt das Meisterprüfungsberufsbild sowie die in der Prüfung in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Fotografen-Handwerk zu stellenden…
§ 1 GrAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin
Der Ausbildungsberuf des Graveurs und der Graveurin wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 6…
§ 1 Nr. 1 FeinOAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin
§ 25 Absatz 1 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 35 Feinoptiker der Handwerksordnung und