Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Ausbildungsberuf Fotomedienfachmann/Fotomedienfachfrau wird staatlich anerkannt.
nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes sowie
nach § 25 Abs. 1 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nr. 38, Fotografen, der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.