§ 18 Abs. 1 VersFinKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft macht, dass ihm oder ihr die…
§ 10 Abs. 1 SiebdrAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck und zur Medientechnologin Siebdruck
Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen der Abschluss- oder Gesellenprüfung gesondert geprüft, wenn die in der Anlage Abschnitt B Nummer 1 enthaltenen…
§ 18 Abs. 1 BüroMKfAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Büromanagement und zur Kauffrau für Büromanagement
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft macht, dass ihm oder ihr die…
§ 10 Abs. 2 DruckerAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck
Für die Prüfung der Zusatzqualifikation gilt § 7 Absatz 4 entsprechend.
§ 30 Abs. 1 IndElAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die…