§ 18 Abs. 1 VersFinKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft macht, dass ihm oder ihr die…
§ 30 Abs. 1 IndElAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des oder der Auszubildenden geprüft, wenn der oder die Auszubildende glaubhaft gemacht hat, dass ihm oder ihr die…
§ 9 Abs. 1 BuchhdlAusbV 2011Verordnung über die Berufsausbildung zum Buchhändler und zur Buchhändlerin
Zusatzqualifikationen werden im Rahmen der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn die Auszubildenden glaubhaft machen, dass die dafür erforderlichen…
§ 10 Abs. 1 DruckerAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Druck und zur Medientechnologin Druck
Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen der Abschluss- oder Gesellenprüfung gesondert geprüft, wenn die in der Anlage Abschnitt B Nummer 2 enthaltenen…
§ 22 Abs. 1 FotoAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin
Die Zusatzqualifikation wird auf Antrag des Auszubildenden oder der Auszubildenden geprüft, wenn der Auszubildende oder die Auszubildende glaubhaft macht, dass…