§ 8 FotoAusbV
Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Gestaltungsgrundlagen anwenden, Fotoproduktionen planen und organisieren“ und
2.
„Fotografien erstellen und optimieren“.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
„Gestaltungsgrundlagen anwenden, Fotoproduktionen planen und organisieren“ und
„Fotografien erstellen und optimieren“.