Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Geltungsbereich dieses Gesetzes werden folgende Statistiken der öffentlichen Finanzwirtschaft und des Personals im öffentlichen Dienst als Bundesstatistiken durchgeführt:
die Statistik der Ausgaben und Einnahmen,
die Statistik des Steueraufkommens, der Hebesätze und der Umlagen,
die Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva,
die Statistik über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik),
die Statistik über die Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen sowie Altersgeldberechtigten und Hinterbliebenenaltersgeldberechtigten (Versorgungsempfänger- und Altersgeldstatistik).
(weggefallen)
Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden folgende Agrarstatistiken als Bundesstatistiken durchgeführt:
den Luftverkehr (Luftverkehrsstatistik),
Die statistischen Erhebungen werden als Bundesstatistik durchgeführt.
die Lohn- und Einkommensteuer,
Die Bundesstatistiken werden, soweit in diesem Gesetz oder in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, durch Gesetz angeordnet. Die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.