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Zur Beurteilung der Struktur und der Entwicklung des See- und Binnenschiffsverkehrs, des Güterkraftverkehrs, des Luftverkehrs sowie des Schienenverkehrs und des gewerblichen Straßen-Personenverkehrs werden statistische Erhebungen über als Bundesstatistik durchgeführt.
den Schiffs-, Güter- und Personenverkehr in der Seeschifffahrt und den Schiffs- und Güterverkehr in der Binnenschifffahrt (Schifffahrtsstatistik),
die Unternehmen der Binnenschifffahrt (Unternehmensstatistik der Binnenschifffahrt),
den Güterkraftverkehr (Güterkraftverkehrsstatistik),
die Unternehmen des Güterkraftverkehrs (Unternehmensstatistik des Güterkraftverkehrs),
den Luftverkehr (Luftverkehrsstatistik),
die Unternehmen der Luftfahrt (Unternehmensstatistik der Luftfahrt),
den Personennahverkehr mit Eisenbahnen, Straßenbahnen und Omnibussen und den Personenfernverkehr mit Omnibussen (Personenverkehrsstatistik),
den Schienen-Personenfernverkehr (Schienen-Personenfernverkehrsstatistik),
den Schienen-Güterverkehr (Schienen-Güterverkehrsstatistik),
die Schieneninfrastruktur (Schieneninfrastrukturstatistik),
die Schienenverkehrsunfälle (Schienenverkehrsunfallstatistik),
die Verkehrsströme im Eisenbahnnetz
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates für Zwecke der Beobachtung…
Berichtszeitraum für die Erhebungen nach § 1 Nr. 7 bis 12 ist für die
Die Genehmigungsbehörden nach § 11 des Personenbeförderungsgesetzes und die für die Eisenbahnen des Bundes und für die übrigen Eisenbahnunternehmen zuständigen…
Diese Verordnung gilt für alle Eisenbahnen in der Union. Jeder Mitgliedstaat legt Statistiken über den Eisenbahnverkehr in seinem Hoheitsgebiet vor. Ist ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.