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Hilfsmerkmale sind
Name und Anschrift der Erhebungseinheit sowie Berichts- und Dienststellennummer,
Name, Kontaktdaten der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen,
bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 5 auch die für den entsprechenden Haushalt zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde.
Hilfsmerkmale sind Name und Anschrift der zuständigen Behörden.
Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
Bezeichnung und Anschrift der auskunftspflichtigen Stelle,
Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
Bezeichnung oder Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.