§ 7 GWStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
1.
Bezeichnung oder Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
2.
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Hilfsmerkmale sind
Bezeichnung oder Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.