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Hilfsmerkmale der Erhebung sind:
Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen,
Hilfsmerkmale der Erhebungen nach § 1 Nr. 1 bis 12 sind:
Name und Kontaktdaten der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Person.
Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
Bezeichnung oder Name und Anschrift der Erhebungseinheit,
Name und Anschrift der Erhebungseinheit sowie Berichts- und Dienststellennummer,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.