FrHfDEG/DUG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 FrHfDEG/DUGInkrafttretenGesetz zur Errichtung neuer Freihäfen und zur Änderung des Zollgesetzes § 3Anlage 1 Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des seiner Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. § 3Anlage 1