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Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten gleichzeitig die folgenden Verordnungen außer Kraft:
die Verordnung über den Mutterschutz für Beamtinnen im Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 1968 (GV. NRW. S.230),
die Elternzeitverordnung vom 1. April 2008 (GV. NRW. S. 370),
die Erholungsurlaubsverordnung vom 14. September 1993 (GV. NRW. S.690) sowie
die Sonderurlaubsverordnung vom 14. September 1993 (GV. NRW. S.691).
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Stellvertreterin der Ministerpräsidentin Der Minister für Inneres und Kommunales Zusatz: (Artikel 2 der Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW vom 15. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 576)) Inkrafttreten/Übergangsregelung
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Abweichend von § 18 Absatz 2 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 2, ber. S. 92) beträgt der jährliche Erholungsurlaub 30 Arbeitstage für das Urlaubsjahr 2012 bei regelmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche. § 23 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung findet Anwendung.
Für das Urlaubsjahr 2013 erhalten Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst, die nach § 18 Absatz 2 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 2) in 2013 einen Urlaubsanspruch von 29 Tagen oder 30 Tagen haben, 29 bzw. 30 Arbeitstage bei regelmäßiger Verteilung der Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche. § 23 der Freistellungs- und Urlaubsverordnung findet Anwendung. Zusatz: (Artikel 2 der Vierten Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW vom 27. Januar 2021 (GV. NRW. S. 36)) Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 5. Januar 2021 in Kraft.
Artikel 1 Nummer 2 b tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft. Zusatz: (Artikel 2 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW vom 22. Dezember 2021 (GV. NRW. 2022 S. 2)) Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Artikel 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. Zusatz: (Artikel 2 und 3 der Siebten Verordnung zur Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW vom 13. Dezember 2022 (GV. NRW. S. 1084)) Artikel 2 Weitere Änderung der Freistellungs- und Urlaubsverordnung In der Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW vom 10. Januar 2012 (GV. NRW. S. 2, ber. S. 92), die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird § 33 Absatz 1 Satz 10 bis 12 aufgehoben. Artikel 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2023 in Kraft.
Artikel 2 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. November 2015 in Kraft.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2014 in Kraft.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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