Art. 25 Abs. 2 32024R2803VERORDNUNG (EU) 2024/2803 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die nationale Aufsichtsbehörde erstellt regelmäßige Berichte über die Überwachung der Leistung der von den gemäß den Artikeln 8 und 10 benannten Anbietern von…
Art. 36 Abs. 4 32024R2803VERORDNUNG (EU) 2024/2803 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die gemäß Artikel 29 Absatz 6 gemeldeten Finanzdaten sowie sonstige für die Berechnung der Gebührensätze relevante Informationen werden von der nationalen…
Art. 29 Abs. 6 32024R2803VERORDNUNG (EU) 2024/2803 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Finanzdaten zu den festgestellten Kosten, den tatsächlichen Kosten und den damit verbundenen Einnahmen benannter Anbieter von Flugsicherungsdiensten werden den…