§ 12 FSDurchführungsVAufgabe
Der Fluginformationsdienst gibt den Führern von Luftfahrzeugen Informationen und Hinweise, die für die sichere, geordnete und flüssige Durchführung von Flügen…
§ 44 Abs. 1 Nr. 2 LuftBOBetriebsordnung für Luftfahrtgerät
Versorgung des verantwortlichen Luftfahrzeugführers auf der Strecke mit Informationen, die für die sichere Durchführung des Fluges von Bedeutung sein können;
Art. 2 Nr. 2 32024R2803VERORDNUNG (EU) 2024/2803 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2024 zur Verwirklichung des Einheitlichen Europäischen Luftraums (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
„Flugberatungsdienst“ oder „AIS“ (aeronautical information service) einen innerhalb eines festgelegten Versorgungsgebietes eingerichteten Dienst, der für die…
§ 21 FSDurchführungsVAufgabe
Der Flugfernmeldedienst hat die für eine sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Flugverkehrs erforderlichen Flugsicherungsinformationen zu übermitteln.
§ 14 FSDurchführungsVFlugverkehrsberatungsdienst
Ist die Durchführung der Flugverkehrskontrolle auf Grund unzureichender Informationen über den Flugverkehr nach Instrumentenflugregeln in einem Luftraum nicht…