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Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bildet aus den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die Durchführung der mündlichen und praktischen Prüfung Fachausschüsse und bestimmt für diese jeweils das vorsitzende Mitglied, die weiteren Mitglieder sowie deren Vertretungen.
Ein Fachausschuss besteht aus drei Mitgliedern und entscheidet mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
Fachausschüsse können nach Festlegung der Schulaufsichtsbehörde auch schulübergreifend gebildet werden.
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bildet aus den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die Durchführung der mündlichen und praktischen Prüfung…
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bildet für die mündliche Prüfung aus den Mitgliedern des Prüfungsausschusses die Fachausschüsse. Es bestimmt…
§ 25 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bildet aus den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die…
Für Prüfungsvorgänge in den einzelnen Fächern werden Fachausschüsse mit in der Regel mindestens drei Mitgliedern gebildet, deren Vorsitzende von der…
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bildet aus den Mitgliedern des Prüfungsausschusses die Fachausschüsse. Es bestimmt dessen Mitglieder und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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